Mit Wirkung vom 01.01.2016 ist die novellierte Sächsische Bauordnung in Kraft getreten (Vollzitat siehe z.B.: http://www.recht.sachsen.de/vorschrift/1779-SaechsBO). Im Ergebnis der Novellierung sollen zukünftig einheitliche Grundregeln in den einzelnen Bundesländern herrschen; die Sächsische Bauordnung wurde daher durchgängig an die Regelungen der novellierten Musterbauordnung angepasst. Insbesondere folgende Punkte wurden mit dem Gesetz vom 16.12.2015 gegenüber der bisher gültigen Bauordnung geändert:

Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten insbesondere neu geschaffene Wohnungen und Beherbergungsstätten; die Regelung gilt außerdem für wesentliche Änderungen / Nutzungsänderungen von Bestandsbauten. Verbesserung der Sicherheit im Brandfall

Kommunalisierung der Stellplatzpflicht -> Gemeinden können in eigenen Satzungen Regelungen zu Stellplätzen, Garagen o.ä. festlegen

Abstandsflächenrecht -> Privilegierung von Maßnahmen der Wärmedämmung und von Solaranlagen an bestehenden Gebäuden

Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen bei Nachbarbeteiligung -> z.B. Zustellung der Baugenehmigung durch öffentliche Bekanntmachung bei mehr als 20 Nachbarn

Bedauerlicherweise ist diese Anpassung der Sächsischen Bauordnung an die novellierten Musterbauordnung jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen, daher wird es voraussichtlich bereits in 2016/2017 eine erneute Novellierung der Sächsischen Bauordnung geben.