Am 18.03.2016 hat der Bundesrat der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung mehrheitlich zugestimmt; damit kann die Vergaberechtsreform mit der durch EU-Recht vorgegebenen Umsetzungsfrist bis zum 18.04. 2016 in Kraft treten. Die Reform der Vergabeverordnung (VgV) umfasst die folgenden wesentlichen Punkte:

  • Wegfall der VOF
    Die maßgeblichen Grundsätze für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Planungswettbewerbe werden in jeweils eigenen Abschnitten der neuen VgV grundsätzlich berücksichtigt.
  • Referenzen
    Die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wurde verbessert, so ist es nicht zwingend erforderlich, dass das Referenzprojekt die gleiche Nutzungsart wie das zu planende Objekt aufweist.
  • Planungswettbewerbe
    Planungswettbewerbe wurden um Aufgabenstellungen in der Stadt- und Freiraumplanung ergänzt. Zudem müssen öffentliche Auftraggeber bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung prüfen, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll.
  • BIM
    Erstmals findet ´Building Information Modeling´ (BIM) Eingang in das deutsche Vergaberecht; so können öffentliche Auftraggeber verlangen, dass für die Auftragsausführung elektronische Mittel für die Bauwerksdatenmodellierung genutzt werden.

Grundsätzlich schafft die Bündelung der Vorschriften ein übersichtliches, handhabbares Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge, weiterhin werden durch die Digitalisierung des Verfahrens die Arbeit der Vergabestellen erleichtert und der Aufwand der Unternehmen für die Bewerbung um öffentliche Aufträge deutlich reduziert – dazu Bundesminister Sigmar Gabriel: "Wir haben das Vergaberecht strukturiert, gebündelt und vereinfacht. Die Verfahren in Deutschland werden schneller und flexibler, die Regelungen anwenderfreundlicher. Der Vergabeprozess läuft künftig digital ab. So wird die Teilnahme für Unternehmen einfacher und unbürokratischer. […] Zudem erweitern wir die Möglichkeiten, mittelständische Interessen, aber auch soziale, umweltbezogene und innovative Ziele im Vergabeverfahren stärker zu berücksichtigen. Das kommt u.a. den Unternehmen entgegen, die bei Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit gut aufgestellt sind. […]“

Die neuen EU-Vergaberichtlinien und damit auch die Vergaberechtsreform in Deutschland zielt insbesondere auch auf die Vereinfachung der Prüfung, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen grundsätzlich geeignet sind, einen öffentlichen Auftrag auszuführen. Dazu wurde die ´Einheitliche Europäische Eigenerklärung´ (EEE) eingeführt, die die Eignungsprüfung durch eine einheitliche Eigenerklärung vorstrukturieren, erleichtern und vereinfachen soll; die EEE wird (nach einer Übergangsfrist) ausschließlich in elektronischer Form vorliegen.